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Vom Streben nach Freiheit

Vom Streben nach Freiheit

These für einen "Religionserhaltungssatz"

Definition als Summe aller Religiosität, die konstant bleibt und nur ihre Form wechselt.

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Der Religionserhaltungssatz postuliert, dass die Gesamtmenge an Religiosität in einer Gesellschaft konstant bleibt, auch wenn sich ihre Ausdrucksformen im Laufe der Zeit wandeln. Dieser Satz impliziert, dass religiöse oder spirituelle Bedürfnisse der Menschen nicht verschwinden, sondern sich lediglich in neue Formen transformieren. Wenn traditionelle Religionen an Einfluss verlieren, wenden sich die Menschen anderen spirituelle Praktiken oder säkulare Ideologien zu, die ähnliche psychologische und soziale Funktionen erfüllen.

Diese Theorie erklärt den scheinbaren Widerspruch zwischen dem Rückgang institutionalisierter Religion und dem gleichzeitigen Aufblühen alternativer Glaubenssysteme und Weltanschauungen in modernen Gesellschaften.

Dass in modernen, säkularen Gesellschaften eine Rückläufigkeit der Anzahl von in Religionsgemeinschaften registrierten Gläubigen festzustellen ist, zeigt, dass Menschen zwar nicht zwingend in etablierten Religionen verbleiben, bedeutet aber, dass sie sich oft neuen oder alternativen spirituellen Wegen zuwenden. Die zeitgenössische Situation deutet auf eine Transformation der Religiosität hin, die eher als Formwandel denn als Rückgang verstanden werden kann. Dies ergibt sich aus dem menschlichen Bedürfnis nach Sinn, Orientierung und Transzendenz, das zunehmend außerhalb der traditionellen Religionen erfüllt wird.

In Buchhandlungen manifestiert sich dieser Wandel durch die Dominanz esoterischer Literatur, während theologische Werke in den Hintergrund treten – ein Ausdruck der neuen Form „freiwilliger Religiosität" und ein Spiegel des Bedürfnisses nach Individualisierung im Glauben. Anstelle einer gemeinschaftlichen, oft dogmatischen Religion wird zunehmend auf individuellere und vielfältigere spirituelle Zugänge zurückgegriffen – von Tarot über Meditation bis hin zur Achtsamkeitspraxis. Dieser Formwandel erklärt den Rückgang des kirchlichen Einflusses, da spirituelle Angebote vermehrt außerhalb klassischer Institutionen gesucht werden.

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Die Überlegung zur Erfassung des spirituellen Gesamtbildes durch den Religionserhaltungssatz zeigt ihre Berechtigung im spirituellen Umgang mit Freiheit und Leid, als einen unveränderlichen Teil der jeder menschlichen Kultur und Psyche darstellt.

Leid ist Unfreiheit:

Der entscheidende Schritt in die Freiheit ist Erkenntnis. Ohne dass das Ich erkennt, dass sein wahres Selbst nicht in der Person (dem Ego) liegt, als die es in der Welt erscheint, kann es sich nicht aus der Gefangenschaft lösen. Um zu erkennen, dass die Person nicht dem wahren Selbst entspricht, gilt es, sie zum Objekt der eigenen Betrachtung zu machen. Indem die eigenen Gedanken zum Objekt der eigenen Betrachtung gemacht werden, löst sich der Betrachter aus der Identifikation mit dem Objekt und erkennt seine Identität mit dem absoluten Selbst.

Der Umgang mit der Freiheit steht am Scheideweg zweier geistiger Konzepte: der Spiritualität und der konfessionellen Religion. Spiritualität geht auf die Freiheit zu. Konfessionelle Religion verweigert und verbietet sie.

Am Leben zu sein und Erfahrung zu machen kann als Form der Reise oder Prozess begriffen werden und dem damit offensichtlichen Sinnzusammenhang zum Widrigen; ebenso der zwischen Leid und dem Umstand, unterworfen zu sein.

Es gibt kaum eine Reise ohne Widrigkeit, also ohne dass es notwendig wäre, Hürden und Hindernisse zu überwinden. Das gilt erst recht für die Reise durch die Wirklichkeit, die der Mensch als Leben bezeichnet.

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Leben heißt leiden, lehrt der Buddhismus.

Gemäß christlicher Mythologie ist das irdische Dasein eine Strafe Gottes; die Durchquerung eines Jammertals.

Life is trouble. Only death is not. To be alive is to undo your belt and look for trouble, so heißt es in Nikos Kazantzakis' Roman Zorba the Greek.

Hieraus erschließt sich die Erkenntnis, die sich im Einklang aller Weltreligionen in der Goldenen Regel ausdrückt:

„Alles, was Ihr wollt, das euch die Menschen tun, das tut auch ihr ihnen ebenso.“

Aus dieser Gegenseitigkeit ergibt sich er Grundsatz: „Füge keinem Anderen Leid zu.“ als auch der Unterschied zwischen richtig und falsch. Handlungen, die ethisch richtig sind, fügen keinem empfindungsfähigen Lebewesen Leid zu. Umgekehrt basieren Fehlverhalten auf Illusionen aufgrund reinen Glaubens und Fantasie sowie Konstrukten, die nur in einem unausgeglichenen Geist existieren können. Nur ein unausgeglichener Geist kann ein Verhalten, das einem anderen empfindungsfähigen Lebewesen Leid zufügt, nicht als Fehlverhalten bewerten.

Alles, was im direkten Widerspruch zum Prinzip der Gegenseitigkeit und dem Grundsatz der Vermeidung von Leid basiert in der Umsetzung nicht auf der apriorischer Ideen von rechtschaffenem Tun, Wahrheit, Gutem und Schönem, die bereits in der Philosophie der griechischen Antike aufgeworfen wurde und im Zeitalter der Aufklärung zur Formulierung naturrechtlicher Vertragstheorien führte.

Die Vertragstheorie ermöglicht die Idee eines Kollektivs als freiwilligen, den eigenen Interessen dienenden Zusammenschluss freier Individuen. Als Ergebnis dieses Vertragsschlusses entstehen die Begriffe des Staates (Thomas Hobbes spricht vom „body politic") und des Gesellschaftsvertrags im Sinne von Jean-Jacques Rousseau. Platon und Aristoteles argumentierten zudem, dass es des Mediums der Vernunft bedürfe, diese Werte für den Menschen urbar zu machen, insbesondere auch gegenüber Trieben und Begierden zu schützen und Balance zu schaffen.

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Es wäre denkbar, dass es das größte Problem der Menschheit und des einzelnen Mensch auf der Erde ist, dass der durchschnittliche Mensch nicht versteht, was ein Recht ist und nicht einmal eine einfache Definition von Recht geben kann.

Definition: Recht

Ein Recht ist eine Handlung, die keinem anderen empfindungsfähigen Lebewesen Leid zufügt. Wenn Leid zugefügt wird, dann ist die Handlung moralisch falsch.  Wenn niemandem Leid zugefügt wird, dann handelt es sich um ein Recht. Es wäre wirklich einfach zu verstehen, nur leider verstehen 99% der Menschen das nicht und machen keinen Gebrauch von ihren Gewissen.

Auf das eigene Gewissen zu hören, ist die Entscheidung basierend auf dem freien Willen, sich für die moralisch richtige Handlung zu entscheiden und nicht für die moralisch falsche, wenn ein Individuum erst einmal das endgültige Wissen über den objektiven Unterschied zwischen richtig und falsch gemäß dem Naturgesetz erworben hat.

Recht ist der zentrale Begriff der Rechtswissen­schaft, der so komplex ist, dass er sich außer als das Richtige nicht mehr sinnvoll einheitlich bestimmen lässt. Umso wichtiger sind seine einzelnen beson­ders bestimmten Bedeutungen, die sich vielfach in Gegensatzpaaren gegenübertreten. — Köbler - juristisches Wörterbuch - 15. Auflage— Köbler - juristisches Wörterbuch - 15. Auflage

Anhand der Definition aus dem juristischen Wörtbuch lässt sich erkennen, dass allgemein ein Recht nur mit dem Richtigen vereinheitlicht werden kann und hier die ethischen Prinzipien ebenfalls als richtig oder falsch wirken.

Universelle Ordnung und das Streben nach Köherenz 

Bewusstsein ist eine immaterielle Kraft – ein Phänomen, dessen Existenz nachweisbar, dessen Wesen jedoch nicht direkt beobachtbar ist. Als Menschen sind wir offenkundig bewusste Materie. Doch was bedeutet das genau? Niemand – weder Laie noch Experte – versteht es vollständig.

Das Streben nach Köherenz ist jedoch nachweisbar. Kohärenz zeichnet sich durch geringen Energieverbrauch aus, während Inkohärenz, ein Zustand des Durcheinanders im Gehirn, viel Energie verbraucht und unangenehme Körpergefühle hervorruft.

Glück kann als ein Zustand der Kohärenz im Gehirn definiert werden, in dem Erwartungen und Realitäten übereinstimmen und Denken, Fühlen und Handeln eine Einheit bilden. Dies führt zu einer Verbundenheit mit anderen Menschen und der Umwelt.

Der Mensch strebt nach dem Gefühl von Kohärenz, da das Leben ein Ziel hat: Das Ziel ist Harmonie, Ausgewogenheit und Balance" zu finden, wie auch, die kosmische Ordnung in den Begriffen „Harmonie, Ausgewogenheit, Balance" zu finden ist.

Detaillierte Ausführung: Bewusstsein und das Streben nach Kohärenz des Gehirns

Wenn es weder wahr, schön oder gut ist, wie kann es ein Recht (richtig) sein?

  • Wie könnte eine allgemeine Definition von Recht ohne den Anspruch auf Wahrheit, Schönheit und Gute als allgemeingültig denkbar sein, wenn das Wahre, Schöne und Gute als Transzendentalien der Trias des Wahren, Schönen und Guten untereinander austauschbar sind?
  • Seit ältesten Zeiten kommt der Dreiheit in Mythologie, Märchen, Recht und Volksbrauch als Dreizahl große Bedeutung zu. Sie gilt als kleinste Form der Vielheit und als wichtiges philosophisches Konzept.
Trias (griech.), im allgemeinen die »Dreiheit«, jede Zusammenstellung von drei irgendwie zusammengehörigen Dingen(s. Trinität).

— Meyers Großes Konversations-Lexikon; http://www.zeno.org/Meyers-1905

Seit ältesten Zeiten kommt der Dreizahl als kleinster Vielheit große Bedeutung zu. Sie begegnet immer wieder in Mythologie, Märchen, Recht und Volksbrauch.

— Dreieinigkeit Das Herkunftswörterbuch

Wer versteht, entdeckt das kein Glauben notwendig ist

Der wesentliche Unterschied zwischen Entdeckung und Glauben besteht darin, dass das Naturrecht zwar entdeckt, verstanden und danach gelebt werden kann, jedoch nicht auf reinem Glauben basiert. Es existiert, und um sich mit dem Unvermeidbaren zu arrangieren, ist es ratsam, die Funktionsweise des Naturrechts zu verstehen, ähnlich wie man die Gesetze der Schwerkraft begreifen sollte. So kann man unachtsames Verhalten vermeiden, das zu einer Konfrontation mit den Konsequenzen führen würde. Bei hinreichender Intelligenz und Verständnis für die Funktionsweise des Gesetzes der Schwerkraft wäre ein Verhalten, das zu Leid führt, zu vermeiden.

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Das Naturrecht ist nicht mit Religion gleichzusetzen. Es ist kein Glaubenssystem, sondern eine Wissenschaft – eine bereits wirksame, entdeckbare Gesetzmäßigkeit.

Als Mensch hat man die Wahl: Entweder versteht man und richtet das eigene Verhalten danach aus, oder man erfährt „unwissend“ das Leid als Konsequenz der eigenen Ignoranz.

Das Naturrecht wirkt bereits und hat eine bindende Kraft für das Verhalten des Individuums wie auch für alle anderen Menschen.

Im Hinblick auf das Naturrecht zeigt sich ein vergleichbares Funktionsprinzip wie bei der Schwerkraft, und durch die Analogie wird verdeutlicht, dass ein fundamentales Prinzip zugrunde liegt: Beide Konzepte sind unabhängig von menschlichem Glauben oder Willen wirksam. So wie die Schwerkraft unabänderlich wirkt, unabhängig davon, ob jemand an sie glaubt, so entfaltet auch das Naturrecht seine Wirkung, obgleich es keine Zustimmung des Einzelnen benötigt.

Der Clown, welcher über die Klippe geht und meint, dass er nicht an die Schwerkraft glaube, wird hinabfallen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Glauben irrelevant ist. Das Naturrecht ist für den Menschen nicht ohne Belang, da es in Kraft ist, unabhängig von menschlichem Handeln wirkt, weshalb ein Umgang damit nicht nur erforderlich, sondern unvermeidbar ist.

Das Nicht-Schaden-Prinzip als objektiver Masstab für moralisches Handeln

Die zwingende Logik ist, dass das Endergebnis der kollektiv geschaffenen Realität durch individuellen Vernunftgebrauch, die Achtung ethischer Prinzipien und die Qualität der individuell gefällten moralischen Urteile gestaltet wird. Zudem steht es im Zusammenhang mit dem Maß der Ablehnung jeglicher Form von Gewalt.

Ausgehend vom universellen Moralismus als Grundlage, besteht die Bedingung für jeden Einfluss auf die kollektiven Lebensumstände darin, dass jede Form rechtmäßigen Handelns mit der Achtung des Gewaltlosigkeitsprinzips verbunden ist.

Eine tatsächliche Manifestation des moralischen Universalismus ist ohne eine gleichberechtigte und auf Vernunft basierende Achtung der Gewaltlosigkeitsprinzipien undenkbar.

Das NATURRECHT ist eine Reihe von universellen, naturgegebenen, objektiven, nicht vom Menschen geschaffenen, ewigen und unveränderlichen Gegebenheiten.

Die Bedeutung des Naturrechts

Das Verständnis des Naturrechts zielt darauf ab, das individuelle Bewusstsein mit einer objektiven Moral in Einklang zu bringen. Es ermöglicht allen Vernunftbegabten, klar zu erkennen, welche Handlungen richtig sind, weil sie anderen fühlenden Wesen keinen Schaden zufügen, und welche Handlungen Unrecht sind, weil sie anderen fühlenden Wesen Schaden zufügen.

„Das NATURRECHT ist eine Reihe von universellen, naturgegebenen, objektiven, nicht vom Menschen geschaffenen, ewigen und unveränderlichen Gegebenheiten, die die Folgen des Verhaltens von Wesen regeln, die in der Lage sind, den Unterschied zwischen schädlichem und nicht schädlichem Verhalten zu verstehen. Das Verständnis des NATURGESETZES konzentriert sich darauf, das eigene BEWUSSTSEIN mit der OBJEKTIVEN MORALITÄT in Einklang zu bringen. Das bedeutet, definitiv zu WISSEN, welche Verhaltensweisen RECHT sind, weil sie anderen empfindungsfähigen Wesen KEINEN Schaden zufügen, und welche Verhaltensweisen UNRECHT sind, weil sie anderen empfindungsfähigen Wesen Schaden zufügen.“ Quelle: Mark Passio – “Natural Law” Seminar

Das VERSTÄNDNIS vom Naturrecht und das Fehlen von zugefügten Leid

Ein Recht ist eine Handlung, die keinem anderen empfindungsfähigen Lebewesen Leid zufügt. Wird Leid zugefügt, ist die Handlung moralisch falsch. Wird niemandem Leid zugefügt, handelt es sich um ein Recht.

Die kontinuierliche Befragung des eigenen Gewissens und moralisch richtige Entscheidungsprozesse sind Voraussetzung für die rechtmäßige Inanspruchnahme des freien Willens.

Das WISSEN über richtig vs. falsch oder das Fehlen der Umsetzung

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Der erkennbare Defekt politischer Systeme liegt in der Legitimation, unsanktionierte Gewalt als moralisch akzeptable Ausübung eines Gewaltmonopols zu betrachten, wodurch zahlreiche unsanktionierte Verhaltensweisen entstehen, die empfindungsfähigen Wesen Schaden zufügen. Dies steht im grundlegenden Widerspruch zum Prinzip der Gewaltlosigkeit und macht es systembedingt unmöglich, gewaltfreie kollektive Lebensumstände zu gewährleisten.

Ein Monopol auf legitime physische Gewalt kann nur durch eine hierarchische Ordnung beansprucht werden. Diese Idee ist mit der Vorstellung verknüpft, dass die Bedingungen und Ziele des Zusammenlebens durch politisches Handeln gesteuert werden, das auf einem auf Legitimität gestützten Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen basiert. Innerhalb eines politischen Systems entsteht so eine politische Kultur, in der die Bürger ihre Demokratie und damit auch die Ausübung von Gewalt unterstützen, was das Zufügen von Leid zu einer eingeübten Lebensform werden lässt.

Die Vielzahl derer die irren, ist keine Verteidigung für den Irrtum!

Die Vielzahl derer, die es ablehnen anzuerkennen, dass sich die wahrgenommenen Lebensumstände tatsächlich als eine kollektive Realitätsmanifestation ergeben, die auf den Grundsätzen des Naturrechts und grundlegenden Aspekten einer nachvollziehbaren Prozessstruktur basieren, ist für die Akzeptanz der Konsequenz als Tatsache irrelevant, da es keinen rationalen Grund für die Annahme gibt, dass ein gewaltloses kollektives Zusammenleben durch Konfliktregulierung mittels Gewalt jemals zu einem gewaltlosen Zusammenleben führen kann.

Wie kollektive Realität wirklich entsteht

Veranschaulicht als Gestaltungsprozess durch die Anwendung des Trivium

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Hier zeigt sich die zwingende Logik, dass der Prozess als Endergebnis die kollektiv geschaffene Realität hervorbringt und nicht widerlegt werden kann. Ist das Ergebnis zufriedenstellend oder chaotisch? Dies spiegelt die aggregierte Qualität des menschlichen Verhaltens in einer Gesellschaft wider. So entsteht unsere tatsächliche Realität: als Produkt kollektiven Handelns, nicht individueller Schöpfung.
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Ein interessanter Fakt über das Naturrecht ist, dass es historisch betrachtet aus der griechischen Antike stammt, in der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts an Bedeutung gewann, eine wichtige Grundlage für die Formulierung der Menschenrechte bildete und die Naturrechtsidee beinhaltet, dass normative Prinzipien des Rechts aus der menschlichen Natur abgeleitet werden können und somit universelle Gültigkeit besitzen.