Das Recht, nicht mehr politisch sein zu wollen

"Jeder Glaube an eine „Regierung" fußt auf der Annahme, dass das „Gemeinwohl" die „legale" Gewaltanwendung gegen Unschuldige in gewissem Maße rechtfertigt. Sobald diese Prämisse akzeptiert ist, existiert kein objektiver moralischer Maßstab mehr, der das Handeln der „Regierung" begrenzen könnte."
— Larken Rose, The Most Dangerous Superstition
ANSPRUCH AUFGRUND DER ÜBERZEUGUNG
NICHT MEHR POLITISCH SEIN ZU WOLLEN UND RECHTMÄSSIG „VOM GLAUBEN ABZUFALLEN"
Der Rechtsanspruch auf GLEICHHEIT und NICHTDISKRIMINIERUNG, beinhaltet POLITISCHE oder sonstige ÜBERZEUGUNGEN (siehe Definition bpb Überzeugung).
Die Überzeugung „nicht mehr politisch sein zu wollen", und rechtmäßig „vom Glauben abfallen" zu können, der die Zweckmäßigkeit einer Beteiligung am politischen Prozess und politischer Steuerung betrifft, entspricht dem Recht auf GEDANKEN, GEWISSENS- UND MEINUNGSFREIHEIT und dem Recht auf FREIE MEINUNGSÄUBERUNG.
Diskriminierungsverbot | Artikel 2
Art. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbietet jegliche Form der Diskriminierung. Jeder Menschen hat Anspruch auf die in der Menschenrechtscharta verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere ohne Ansehung von
- Rasse und ethnischer Herkunft,
- Geschlecht,
- Sprache,
- Religion,
- politischer und weltanschaulicher Überzeugung,
- nationaler oder sozialer Herkunft,
- Eigentum oder
- Geburt.
Das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Geburt enthält auch das Verbot einer Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund Adels oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kaste.
Das Diskriminierungsverbot des Artikels 2 verpflichtet darüber hinaus auch zum Minderheitenschutz. Es verpflichtet die Staaten, den in ihm lebenden Minderheiten Schutz zu gewähren gegen jegliche Form der Diskriminierung.
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 2 "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist."
Artikel 7 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung."



Welche Bedeutung soll die Gedanken-, Gewissens-, Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung haben, wenn zeitgleich eine politische Überzeugung und Anrufbarkeit im Sinne der Beherrschbarkeit durch ein Obrigkeit (siehe "Das Konzept der Anrufbarkeit des Individuums in einer Demokratie") einem Individuum aufgezwungen werden könnte?
Euch geschehe nach eurem Glauben — Matthäus 9,29
Wie sollte dies rechtlich möglich sein, wenn die Ausübung der zuvor genannten Rechte und Freiheiten ausschließlich nur gewisse zweckgebundenen Beschränkungen (siehe Auflistung) unterworfen werden dürfen und die nachfolgend aufgelisteten Beschränkungen beachtet werden?
Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer
- gerechte Erfordernisse der Moral
- öffentliche Ordnung
- Allgemeinwohl in einer demokratischen Gesellschaft
Die Legitimität des demokratischen Systems, die durch die Möglichkeit zur Teilnahme am demokratischen Prozess gewährleistet wird, kann nicht aufgezwungen werden und dabei gleichzeitig die systematische Achtung von Autonomie, Selbstbestimmung und dem Gestaltungsrecht beanspruchen.


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